4.2.3 Natriumchlorit als Arzneimittel zugelassen

Natriumchlorit ist seit dem 19.6.2013 als Arzneimittel unter der Nummer EU/3 /13/1139 in das Gemeinschaftsregister für Arzneimittel für „seltene Leiden“ eingetragen. Es scheint nach einer vorgelegten Studie bei der Behandlung von ALS (Amyothrophe Lateralsklerose) das Fortschreiten der Krankheit zu stoppen.

Nach Wikipedia:

„Natriumchlorit stört die Funktion der Makrophagen, die einen Teil des Immunsystems bilden und an Entzündungsprozessen beteiligt sind. Man geht davon aus, dass die seltene Krankheit Amyothrophe Lateralsklerose (ALS) mit einer Überaktivierung von Makrophagen einhergeht, wodurch hohe Konzentrationen an Zytokinen entstehen, die für die Schädigung von Nervenzellen in Gehirn und Rückenmark verantwortlich sind. In den USA[10] und in der EU[11] hat Natriumchlorit zur Behandlung der ALS den Status eines Orphan-Arzneimittels, was für pharmazeutische Unternehmen Vergünstigungen hinsichtlich einer Arzneimittelzulassung zur Folge hat.“

Dem ist wohl nichts mehr hinzuzufügen.

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